Bildungsgerechtigkeit widerspricht einer Geringschätzung von einzelnen Ausbildungs- und Studiengängen

Siebte These der EKD-Synode 2010 [1]

Bildungsgerechtigkeit widerspricht einer Geringschätzung von einzelnen Ausbildungs- und Studiengängen – deshalb darf eine anspruchsvolle Ausbildung in sozialen und diakonischen Berufen gesellschaftlich z. B. durch eine zu geringe Bezahlung nicht weniger anerkannt und gefördert werden als eine anspruchsvolle Ausbildung in Handwerk oder Verwaltung; deshalb darf ein Studium in geistes- oder sozialwissenschaftlichen, in musischen oder künstlerischen Studiengängen z. B. durch eine finanzielle Förderung über Exzellenzinitiativen, Stipendien oder Drittmittel als nicht weniger bedeutsam eingestuft werden als ein Studium in naturwissenschaftlichen oder technischen Studiengängen.


[1] Die hier aufgeführte These ist ihrem Wortlaut nach entnommen aus der Kundgebung „Niemand darf verloren gehen!“ Evangelisches Plädoyer für mehr Bildungsgerechtigkeit der 11. Synode der EKD auf ihrer 3. Tagung. Hier abzurufen: https://www.ekd.de/synode2010/beschluesse/5966.html [Stand: 22.11.2022].

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