Bildungsgerechtigkeit zielt auf eine umfassende personale Bildung

Fünfte These der EKD-Synode 2010 [1]

Bildungsgerechtigkeit zielt auf eine umfassende personale Bildung – deshalb brauchen Bildung und Religion einander. Die religiöse, philosophisch-ethische und diakonische Dimension von Bildung, die auf Sprach- und Dialogfähigkeit in religiösen und ethischen Fragen, auf Mündigkeit im Glauben sowie auf Mitempfinden und Mithilfe gegenüber dem Anderen setzt, gehört zum Kern des Bildungsauftrags einer jeden Bildungseinrichtung. Diese Dimension von Bildung wird in der Schule besonders im Religionsunterricht, in der Hochschule besonders in der Theologie thematisiert und vermittelt. Der Verfassungsrang des Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG muss in allen Ländern Eingang in die Schulgesetze finden. Nur als gleichberechtigter Fachunterricht verwirklicht er die positive Religionsfreiheit nach Art. 4 GG und sichert die individuelle Teilhabe der Schülerinnen und Schüler verschiedener Religionen und Weltanschauungen. Ferner leistet die wissenschaftliche Theologie als universitäre Wissenschaft einen unentbehrlichen Beitrag zur Entwicklung der Orientierungskraft von Religion und Weltanschauung in der modernen, offenen Gesellschaft, der qualitativ und quantitativ nicht gefährdet werden darf.


[1] Die hier aufgeführte These ist ihrem Wortlaut nach entnommen aus der Kundgebung „Niemand darf verloren gehen!“ Evangelisches Plädoyer für mehr Bildungsgerechtigkeit der 11. Synode der EKD auf ihrer 3. Tagung. Hier abzurufen: https://www.ekd.de/synode2010/beschluesse/5966.html [Stand: 22.11.2022].

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