Beschluss der EKD Synode 2022 zur sozialökologischen Transformation

Auf der diesjährigen Tagung der 13. Synode in Magdeburg wurden auch Beschlüsse gefasst, die den Rat der EKD dazu auffordern sich für mehr Teilhabegerechtigkeit und Armutsbekämpfung einzusetzen. Auf evangelisch.de heißt es:

Sozialökologische Transformation vorantreiben: Die Synode hat den Antrag einstimmig angenommen: Aus christlicher Perspektive ist das Recht auf ein Leben in Würde, auf ethisch-religiöse Orientierung, materielle Sicherung des Lebens und auf Befähigung zum Handeln (Selbstwirksamkeit) wichtig. Die 
Synode fordert im Blick auf Armutsbekämpfung von den politischen Entscheidungsträger:innen die Entwicklung eines Instrumentes wie das Bürgergeld, durch das soziale Teilhabe gesichert und Empowerment ermöglicht werden soll. Es soll Qualifizierung und dadurch nachhaltige Vermittlung in Arbeit stärken und alle bisherigen Bezieher von Grundsicherung aus Altersgründen oder Erwerbsunfähigkeit einschließen, den sozialen Arbeitsmarkt langfristig zu sichern, das Recht auf bezahlbaren und sicheren Wohnraum zu verwirklichen, digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen im Sinne des digitalen Existenzminimums. Sie bittet den Rat der EKD, sich dafür einzusetzen.

https://www.evangelisch.de/inhalte/208006/09-11-2022/so-gehts-weiter-was-hat-die-synode-der-ekd-2022-eigentlich-beschlossen

Diesen Beschluss im Wortlaut sowie weitere Beschlüsse der EKD-Synode finden Sie hier: https://www.ekd.de/beschluesse-synode2022-75419.htm

In Hinblick auf unsere Tagung „Niemand darf verloren gehen…?“, die prüfen möchte, inwiefern die Thesen zur Bildungsgerechtigkeit der Synode 2010 auch heute noch oder wieder Bestand haben, deutet sich mit dem gestrigen Synodenbeschluss an, dass das Thema Bildungsgerechtigkeit nach wie vor eine wichtige Aufgabe auch aus evangelischer Perspektive darstellt. Wie sich die Positionen seit 2010 entwickelt haben und wie mit den aktuellen Beschlüssen zu arbeiten ist, wird ein Thema der Tagung im März 2023 sein.

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